AGB
UNFROSEN – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Willkommen auf der UNFROSEN B2B-Plattform (die „Plattform“), die Eigentum von OUTFIT TECHNOLOGIES S.R.L. ist, einer rumänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Paul Urechescu 10, Sektor 2, Bukarest, Rumänien, eingetragen im Handelsregister von Bukarest unter der Nr. J40/14598/2020 eingetragen ist, mit der CUI-Nummer 43274921 (das „Unternehmen“).
Die Plattform ist unter www.unfrosen.com oder unter jeder anderen Adresse, die anstelle dieser angegeben werden kann, verfügbar. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beziehen sich die Begriffe „UNFROSEN“, „unser“, „uns“ und/oder „wir“ auf das Unternehmen. Die Begriffe „Käufer“, „Sie“ und/oder „Ihr“ beziehen sich auf jeden Besucher der Plattform und/oder jeden Nutzer der Dienste (wie unten definiert).
SIE BESTÄTIGEN UND STIMMEN ZU, DASS SIE DURCH DIE BESTÄTIGUNG DIESER AGB BEI DER REGISTRIERUNG EINVERSTANDEN SIND, AN DIESE BEDINGUNGEN UND ALLE ANDEREN IN DIESEN AGB GENANNTEN BEDINGUNGEN UND RICHTLINIEN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND, HABEN SIE KEIN RECHT AUF ZUGRIFF AUF DIE PLATTFORM ODER IHRE NUTZUNG.
1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese AGB regeln Ihren Zugang zur Plattform und gelten für alle Verträge, die UNFROSEN über die Plattform mit Ihnen abschließt, einschließlich der zugrunde liegenden Bestellungen und Annahmeerklärungen von UNFROSEN sowie etwaiger Nebenabreden.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Ihre Geschäftsbedingungen, die im Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, finden keine Anwendung, es sei denn, UNFROSEN hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichend von Artikel 1202 Abs. 4 des rumänischen Zivilgesetzbuchs (RCC) treten diese AGB und, soweit erforderlich, die Bestimmungen der rumänischen Gesetzgebung an die Stelle und ersetzen vollständig alle anderen Geschäftsbedingungen des Käufers.
1.3. Die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch ausschließlich für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Einzelvereinbarungen (einschließlich individueller Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) mit dem Käufer sowie abweichende Angaben in den Auftragsbestätigungen von UNFROSEN haben Vorrang vor den AGB.
1.5. Alle rechtlich relevanten Erklärungen und Mitteilungen, die der Käufer nach Vertragsabschluss gegenüber UNFROSEN abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1. Der Zweck von UNFROSEN besteht darin, Verkäufer (z. B. Marken, Einzelhändler, Distributoren, Großhändler) mit Käufern (z. B. Einzelhändler, Live-Verkäufer, Online-Shops) für den Kauf von Schuh- oder Bekleidungsprodukten (z. B. Kleidung oder Designartikel, Modeaccessoires, usw.) zusammenzubringen und die in den von den Käufern erteilten Bestellungen (die „Bestellung“) angegebenen Produkte (die „Produkte“) über die Plattform zu verkaufen (zusammen die „Dienstleistungen“).
2.2. UNFROSEN verpflichtet sich, sich Ihnen gegenüber in wirtschaftlich angemessener Weise zu bemühen, die in der Bestellung angegebenen Produkte zu dem auf der Plattform festgelegten Preis innerhalb einer angemessenen Frist ab Ausstellung der Bestellung, wie von uns Ihnen mitgeteilt, zu verkaufen, vorausgesetzt, dass: (i) der Gesamtwert der bestellten Produkte dem auf der Plattform angegebenen Mindestbestellwert entspricht oder diesen übersteigt; und (ii) Sie die entsprechende Vorauszahlung entweder (a) durch Abschluss der Kartenzahlung an der Kasse, sofern Kartenzahlung verfügbar ist, oder (b) durch Zahlung der in der von uns nach Erhalt der Bestellung ausgestellten Pro-forma-Rechnung angegebenen Vorauszahlung (sofern Banküberweisung verfügbar ist) leisten, jeweils innerhalb der auf der Plattform und/oder in der Pro-forma-Rechnung angegebenen Frist, je nach Anwendbarkeit, gemäß Artikel 3.1 unten.
Sie erkennen hiermit ausdrücklich an, dass wir möglicherweise nicht alle in der Bestellung angegebenen Produkte verkaufen können, und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, diese Produkte zu kaufen, unabhängig von der Menge, die wir beschaffen und an Sie verkaufen können.
2.3. Sie sind an jede von Ihnen aufgegebene Bestellung gebunden, die nur dann storniert werden kann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen keine Proforma-Rechnung und/oder keine Bestätigung der Bestellung von uns erhalten. Der konkrete Vertrag zwischen Ihnen und uns über die in der Bestellung angegebenen Produkte wird erst dann rechtswirksam, wenn wir eine Proforma-Rechnung ausstellen.
2.4. UNFROSEN ist berechtigt, von Ihnen den Nachweis zu verlangen, dass Sie zum Kauf der bestellten Produkte berechtigt sind, wenn die geltenden Gesetze eine besondere Form der Registrierung und/oder Genehmigung für den Kauf der betreffenden Produktart vorschreiben. UNFROSEN ist erst dann zur Lieferung der Produkte verpflichtet, wenn Sie den entsprechenden Nachweis erbracht haben.
3. ZAHLUNG
3.1. Teilzahlungen (Anzahlung + Restzahlung). Zahlungsmethoden.
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben oder zwischen UNFROSEN und Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde, ist der von Ihnen für die bestellten Produkte geschuldete Preis im Rahmen einer geteilten Zahlungsstruktur (Anzahlung und Restzahlung) wie folgt zu entrichten:
(a) Vorauszahlung (im Voraus): Ein Prozentsatz des Gesamtbestellwerts ist als Vorauszahlung (die „Vorauszahlung“) in RON oder EUR innerhalb von 2 Werktagen nach Ausstellung der Proforma-Rechnung durch UNFROSEN zu zahlen. Die Standard-Vorauszahlung beträgt 50 % des Gesamtbestellwerts (einschließlich etwaiger anfallender Steuern), sofern nicht anders vereinbart und von UNFROSEN schriftlich bestätigt (z. B. 20 % für ausgewählte Käufer).
(b) Restbetrag: Der verbleibende Teil des Preises (die Differenz zwischen dem Gesamtbestellwert und der Vorauszahlung) ist zu zahlen, sobald die Bestellung fertiggestellt ist und der Käufer von UNFROSEN benachrichtigt wurde, und/oder wie in der von UNFROSEN ausgestellten Schlussrechnung ausgewiesen (der „Restbetrag“). Der Käufer hat den Restbetrag so bald wie möglich nach der Benachrichtigung zu zahlen, in jedem Fall jedoch spätestens 5 (fünf) Werktage nach Ausstellung der Schlussrechnung und/oder der Benachrichtigung, dass die Bestellung bereitsteht, je nachdem, was zuerst eintritt.
(c) Verfügbarkeit von Kartenzahlungen und Banküberweisungen: Grundsätzlich ist die Zahlung auf der Plattform per Zahlungskarte möglich. Die Zahlung per Banküberweisung kann nach alleinigem Ermessen von UNFROSEN nur Käufern zur Verfügung gestellt werden, die von UNFROSEN ausdrücklich zugelassen wurden (z. B. Käufer, die als für Banküberweisungen berechtigt gekennzeichnet oder ausgewiesen sind). UNFROSEN kann die Option der Banküberweisung jederzeit gewähren, einschränken, aussetzen oder widerrufen, auch aus Risiko- oder Compliance-Gründen.
(d) Zahlung des Restbetrags vom Konto des Käufers: Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Restbetrag vom Käufer direkt von seinem Konto auf der Plattform zu zahlen ist, sobald UNFROSEN mitteilt, dass die Bestellung bereitsteht, unter Verwendung der dem Käufer zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (Karte und/oder Banküberweisung, je nach Fall).
(e) Automatische Kartenbelastung nach 14 Tagen (Restbetrag): Wenn mehr als 14 (vierzehn) Kalendertage seit dem Datum vergehen, an dem UNFROSEN den Käufer darüber informiert, dass die Bestellung bereitsteht (oder seit dem Ausstellungsdatum der Schlussrechnung, falls dieses später liegt), und der Käufer den Restbetrag nicht vollständig bezahlt hat, ist UNFROSEN berechtigt, den ausstehenden Restbetrag automatisch von der Zahlungskarte des Käufers abzubuchen, die für die Vorauszahlung verwendet wurde, oder von einer anderen Zahlungskarte, die der Käufer auf der Plattform hinterlegt oder autorisiert hat, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bedarf.
Zahlt der Käufer den Restbetrag nicht innerhalb der oben genannten Fristen und/oder schlägt eine automatische Abbuchung fehl, ist UNFROSEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder anstelle der Erbringung der Leistung Schadensersatz zu verlangen sowie die Vorauszahlung im gesetzlich zulässigen Höchstmaß einzubehalten.
3.1.1. RICHTLINIE
ZUR NICHT-RÜCKERSTATTUNG VON VORAUSZAHLUNGEN Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass Vorauszahlungen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, nicht erstattungsfähig sind. Dies umfasst unter anderem die folgenden Situationen:
(a) Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer oder wenn der Käufer die Bestellung aus irgendeinem Grund nicht mehr wünscht;
(b) Versäumnis des Käufers, bestellte Produkte abzuholen, Verweigerung der Annahme oder sonstige Verletzung von Abnahmepflichten;
(c) Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle von UNFROSEN liegen;
Wenn bestellte Produkte von UNFROSEN als abholbereit bestätigt wurden, aber vom Käufer nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach dieser Bestätigung abgeholt werden, verfällt die Vorauszahlung vollständig, und UNFROSEN kann nach eigenem Ermessen über die Produkte verfügen, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu haben.
Mit der Leistung einer Vorauszahlung verzichtet der Käufer auf jegliches Recht, eine Rückerstattung, Erstattung oder Aufrechnung dieser Zahlung mit anderen Verpflichtungen zu verlangen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
3.1.2. Ermächtigung zur Speicherung der Zahlungsmethode und zur Belastung ausstehender Beträge
Bei Kartenzahlung ermächtigt der Käufer UNFROSEN und seine Zahlungsdienstleister ausdrücklich, (i) die Zahlungskartendaten des Käufers auf sichere Weise zu tokenisieren und zu speichern (ohne vollständige Kartendaten auf UNFROSEN-Systemen zu speichern, sofern zutreffend), und (ii) die Karte des Käufers mit allen gemäß diesen AGB fälligen Beträgen zu belasten, einschließlich des Restbetrags gemäß Artikel 3.1(e) sowie aller sonstigen Beträge, die der Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung schuldet, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
3.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag UNFROSEN zur Verfügung steht. UNFROSEN ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen; diese gelten erst nach erfolgreichem Bankabwicklungsvorgang als vollständige Zahlung.
3.3. Der Käufer erklärt sich hiermit mit der elektronischen Rechnungsstellung gemäß der Notverordnung 120/2021 einverstanden. Etwaige Beanstandungen von Rechnungen hat der Käufer unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich geltend zu machen.
3.4. Der Käufer darf Forderungen nur mit Gegenforderungen verrechnen, die von UNFROSEN anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch ein Urteil festgestellt sind. Der Käufer ist nur dann zur Zurückhaltung einer Zahlung berechtigt, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und von UNFROSEN anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch ein Urteil festgestellt ist.
3.5. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Anspruch von UNFROSEN auf die Gegenleistung durch die Zahlungsunfähigkeit des Käufers gefährdet ist, kann UNFROSEN die Erbringung ihrer Leistungen und die Lieferung weiterer Waren an den Käufer aufgrund neuer oder bereits bestehender Bestellungen verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung erbringt und eine Sicherheit leistet, wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf – Vorauszahlungen. Nach Ablauf einer hierfür in den diesbezüglichen Mitteilungen von UNFROSEN festgelegten Frist ist UNFROSEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz oder die Erstattung von Aufwendungen zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Sinne von Artikel 3.6 kann die Zahlungsfähigkeit des Käufers den Anspruch von UNFROSEN gefährden, wenn registrierte Zahlungsverzögerungen von 15 Tagen oder mehr oder wiederholte Verzögerungen von jeweils mehr als 10 Tagen vorliegen.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
4.1. Sofern nicht anders angegeben oder von UNFROSEN vereinbart, sind alle in der Bestellung oder in der Bestätigung dieser Bestellung enthaltenen Liefertermine und -fristen unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Dokumente, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Mitwirkungshandlungen, je nach Fall, vom Käufer bereitgestellt wurden und die Vorauszahlung geleistet wurde. Auch nach Beginn einer Lieferfrist ist UNFROSEN nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer seinen eigenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt. UNFROSEN behält sich die Einrede der Nichterfüllung des Vertrags vor.
4.2. Alle Produkte werden an die in der Bestellung angegebene Adresse (der „Lieferort“) während der üblichen Geschäftszeiten des Käufers oder gemäß anderweitigen Anweisungen des Käufers geliefert.
4.3. Wird die Lieferung der Waren durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Zufälle (RO: caz fortuit) oder andere gleichwertige Ereignisse, die bei UNFROSEN oder einem seiner Lieferanten/Subunternehmer eintreten und die UNFROSEN ohne eigenes direktes oder indirektes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Waren zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich der Liefertermin und die Lieferfrist um den Zeitraum, in dem die Vertragserfüllung durch solche Umstände gestört ist, zuzüglich einer angemessenen Wiederherstellungszeit. Wird die Lieferung aufgrund der oben genannten Umstände ganz oder teilweise unmöglich oder kann sie nicht vernünftigerweise erwartet werden, ist UNFROSEN insoweit von seiner Lieferpflicht befreit und/oder berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Führt eine solche Störung zu einer Verzögerung von mehr als 8 Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung zum Rücktritt berechtigt. Ungeachtet des Vorstehenden verbleibt eine vom Käufer geleistete Vorauszahlung gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig. Sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von der vorstehenden Bestimmung unberührt.
Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) Störungen, die durch Krieg, Sabotage, Feuer, Explosion, Wasser oder Naturkatastrophen oder extremen Naturereignissen wie Unwettern sowie berechtigte Arbeitskämpfe und Streiks, Pandemien, Epidemien oder Seuchen, behördliche Anordnungen, Unterbrechung oder Aussetzung der Energieversorgung, durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs sowie Angriffe auf IT-Systeme von UNFROSEN oder eines ihrer Lieferanten/Subunternehmer durch Dritte.
4.5. Erhält UNFROSEN von seinen Lieferanten keine oder nicht fristgerechte Lieferungen, so gilt dies nicht als Versäumnis seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, es sei denn, UNFROSEN ist für die verspätete oder ausbleibende Lieferung verantwortlich. UNFROSEN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass seine Lieferanten die bestellte Ware trotz paralleler Ersatzbeschaffungsmaßnahmen ohne eigenes Verschulden nicht liefern können. In solchen Fällen verbleibt eine vom Käufer geleistete Vorauszahlung gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig.
4.6. Im Falle einer verspäteten Lieferung haftet UNFROSEN für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, gemäß Artikel 9 dieser AGB. Im Falle leichter Fahrlässigkeit gemäß Artikel 16 Abs. (3) erster Satz RCC (RO: culpă simplă oder simplă imprudență sau neglijență) und Artikel 1355 Abs. (2) RCC ist die Haftung von UNFROSEN für durch Verzögerung verursachte Schäden jedoch auf 0,5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung für jede volle Woche der Verzögerung begrenzt, bis zu einem Höchstbetrag von 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung. Diese Haftung umfasst nicht die Rückerstattung einer etwaigen Vorauszahlung, die gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig bleibt.
5. ANNAHMEVERZUG. LAGERKOSTEN
5.1. Kommt der Käufer der Abnahme der Produkte in Verzug oder verletzt er schuldhaft eine andere seiner Mitwirkungspflichten, ist UNFROSEN unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Ware auf Risiko und Kosten des Käufers in geeigneter Weise zu versenden oder zu lagern. UNFROSEN kann zu diesem Zweck einen Spediteur oder Lagerhalter beauftragen. Lagert UNFROSEN die Ware in eigenen Räumlichkeiten, hat sie Anspruch auf eine Lagergebühr in Höhe von 0,25 % des Nettokaufpreises der gelagerten Ware pro vollendeter Lagerwoche. Höhere oder niedrigere Lagerkosten können nachgewiesen und entsprechend in Rechnung gestellt werden. UNFROSEN behält sich das Recht vor, weitere Ansprüche geltend zu machen.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser mit der Abnahme in Verzug gerät. Im Sinne dieses Artikels 5 gerät der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nach einer Mitteilung von UNFROSEN, dass die Produkte zur Abnahme bereitstehen, die Ware nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden (Nachfrist) abnimmt.
5.3. Verweigert der Käufer die Annahme der vertraglich vereinbarten Produkte oder läuft die angemessene Nachfrist für die Annahme ohne das gewünschte Ergebnis ab, ist UNFROSEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz anstelle der Leistungserbringung zu verlangen. In solchen Fällen ist UNFROSEN berechtigt, die Vorauszahlung gemäß Artikel 3.1.1 einzubehalten.
5.4. RICHTLINIE FÜR NICHT ABGEHOLTE WAREN Wenn Produkte, deren Abholbereitschaft bestätigt wurde, vom Käufer länger als 14 (vierzehn) Kalendertage nach der Benachrichtigung über die Abholbereitschaft durch UNFROSEN nicht abgeholt werden, kann UNFROSEN nach eigenem Ermessen: (a) die Produkte durch Verkauf an Dritte, Spende oder Vernichtung verwerten; (b) etwaige Erlöse aus dieser Verwertung als zusätzliche Entschädigung einbehalten; (c) dem Käufer alle bei der Verwertung entstandenen Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lager-, Bearbeitungs- und Entsorgungsgebühren. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Erlöse aus der Verwertung und verzichtet auf jegliches Recht an den Produkten nach Ablauf der 14-tägigen Abholfrist.
6. PRODUKTKONTROLLE
6.1. Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach der Lieferung am Lieferort des Käufers zu prüfen und UNFROSEN etwaige Mängel (sowohl offensichtliche als auch versteckte) der Produkte innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung mitzuteilen. Liegt eine solche Mitteilung nicht vor, gelten die Produkte als in der gewünschten Qualität geliefert. Versäumt es der Käufer, einen Mangel zu melden, gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt, und alle Rechtsbehelfe (einschließlich des Rücktrittsrechts) des Käufers erlöschen. Etwaige beanstandete Waren müssen vom Käufer auf eigene Kosten ordnungsgemäß gelagert werden. Der Zeitpunkt einer Reklamation richtet sich nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs bei UNFROSEN.
6.2. Meldet der Käufer einen Mangel fristgerecht gemäß Artikel 6.1, ist UNFROSEN nach eigenem Ermessen berechtigt, das Problem entweder durch Behebung des Mangels oder durch Lieferung eines anderen mangelfreien Artikels zu beheben. Entscheidet sich UNFROSEN für die Behebung des Mangels, trägt sie alle erforderlichen Kosten, es sei denn, die Behebungsmaßnahme wird dadurch verteuert, dass die Ware seit der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wurde. Eine nach diesem Artikel erbrachte Nachbesserung berechtigt den Käufer nicht zur Rückerstattung der Vorauszahlung, die gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig bleibt.
6.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Mängelansprüche geltend zu machen, wenn nur eine geringfügige Abweichung von der erwarteten Qualität eines Produkts oder eine geringfügige Beeinträchtigung seiner Gebrauchstauglichkeit vorliegt.
6.4. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Lieferung der Produkte.
6.5. Der Käufer kann Ansprüche auf Ersatz von Mängelschäden nur geltend machen, wenn die Haftung von UNFROSEN nicht gemäß Artikel 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Käufer kann keine über die in Artikel 6 dieser AGB festgelegten Ansprüche hinausgehenden Mängelansprüche geltend machen.
6.6. Informationen zur Produktsicherheit und Konformität (Konformitätserklärung)
Uns liegen keine Informationen vor, die vernünftigerweise darauf hindeuten könnten, dass die auf der Plattform UNFROSEN.COM verkauften Artikel, wie in den ausgestellten Kaufrechnungen angegeben, die geltenden Sicherheits- und Konformitätsanforderungen gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht erfüllen würden. Für weitere Einzelheiten zu den Produkten wenden Sie sich bitte an den Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten dieser Produkte, wie auf den Etiketten und/oder den von uns bereitgestellten Begleitdokumenten angegeben.
7. HAFTUNGSFREISTELLUNG
7.1. Der Käufer haftet für alle Verluste oder Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder geltendem Recht oder den Rechten Dritter entstehen.
7.2. Der Käufer verpflichtet sich, UNFROSEN sowie dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Partner, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie deren jeweilige Eigentümer, Gesellschafter, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragten, Vertretern, Auftragnehmern, Subunternehmern, Lizenzgebern, Dienstleistern und Drittanbietern von Inhalten von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Urteilen, Schiedssprüchen, Verlusten, Kosten, Aufwendungen und Gebühren (einschließlich angemessener Rechts- und Buchhaltungskosten) freizustellen, die von Dritten aufgrund oder infolge eines Verstoßes des Käufers gegen diese AGB und/oder gegen Gesetze oder die Rechte Dritter geltend gemacht werden.
8. ABTRETUNG
8.1. UNFROSEN ist berechtigt, Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, an verbundene Unternehmen oder an andere Dritte abzutreten. UNFROSEN ist ferner berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, für die es verantwortlich ist.
8.2. Der Käufer darf seine Rechte aus diesen AGB weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UNFROSEN abtreten, übertragen, treuhänderisch übertragen oder in sonstiger Weise veräußern.
9. HAFTUNG
9.1. UNFROSEN haftet uneingeschränkt für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Vertragsverletzung ist die Haftung von UNFROSEN auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, für die betreffende Vertragsart typischen Schadensumfang beschränkt. In jedem Fall erstreckt sich diese Haftung nicht auf die Rückerstattung einer etwaigen Vorauszahlung, die gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig bleibt.
9.2. Sofern UNFROSEN kein nachweisliches Verschulden trifft, haftet UNFROSEN nicht für Schäden, die dem Käufer möglicherweise durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der gesamten oder eines Teils der Plattform entstehen. UNFROSEN haftet auch nicht für Folgen, die durch das Internet oder das Informationssystem des Käufers verursacht wurden, wie z. B. mögliche Fehlfunktionen, Ausfälle oder Störungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen des Zugangs zum elektronischen Kommunikationsnetz, einschließlich des Internets.
9.3. UNFROSEN haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Käufer entstehen, noch für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Umsatzausfälle, entgangene erwartete Einsparungen, Verlust von Goodwill, Kundenverlust, Rufschädigung oder Datenverlust.
9.4. UNFROSEN übernimmt gegenüber dem Käufer keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die Produkte, deren Konformität, deren Verfügbarkeit oder deren Eignung für die Bedürfnisse des Käufers.
9.5. In jedem Fall, vorbehaltlich geltender gesetzlicher Bestimmungen, übersteigt die Haftung von UNFROSEN gegenüber dem Käufer im Falle einer Verletzung einer der Verpflichtungen von UNFROSEN aus diesem Vertrag, aus welchem Grund und unter welchen Umständen auch immer, nicht den Gesamtbetrag einschließlich Steuern der vom Käufer im Rahmen dieses Vertrags tatsächlich gezahlten Summen, unter Ausschluss etwaiger Vorauszahlungen, die gemäß Artikel 3.1.1 nicht erstattungsfähig sind.
9.6. Soweit die Haftung von UNFROSEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von UNFROSEN.
9.7. Alle vom Käufer geltend gemachten Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Beginn der Verjährungsfrist.
10. PERSONENBEZOGENE DATEN
10.1. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und erteilt UNFROSEN unmissverständlich die Erlaubnis, alle UNFROSEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Identifikationsdaten der Vertreter und Mitarbeiter des Käufers, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – Verordnung 2016/679) und der auf der Plattform veröffentlichten Datenschutzerklärung zu verwenden und zu verarbeiten.
11. VERTRAULICHKEIT
11.1. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, sei es mündlich oder in Form eines Dokuments, in elektronischer oder anderer Form, unabhängig davon, ob die Informationen als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet sind oder nicht, und umfasst unter anderem alle Dokumente oder Informationen im Zusammenhang mit der von UNFROSEN oder dem Käufer ausgeübten Tätigkeit, Informationen zur Finanzierung, zu aktuellen und potenziellen Kunden, zu Geschäfts- und Marketingplänen, Angeboten, Projekten, Prognosen, alle Finanzdaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Parteien sowie die Identifikations- und Kontaktdaten der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von UNFROSEN oder des Käufers, Zeichnungen, grafische Werke, Quellbilder, Dokumentationen, Projektpläne, Entdeckungen, Erfindungen, Verbesserungen, technische Errungenschaften, Techniken, Verfahren, Geschäftsmethoden, Ausrüstung, Patentanmeldungen, Verarbeitungs- und Fertigungsinformationen, Forschungspläne und -ergebnisse, Datenbanken, alle in Datenbanken enthaltenen Informationen, Algorithmen, Formeln, wissenschaftliche und technische Informationen, Testergebnisse, Marktforschungsergebnisse und Know-how im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten.
11.2. Damit der Käufer UNFROSEN relevante Informationen zur Weitergabe an relevante Dritte zur Verfügung stellen kann, verpflichtet sich der Käufer, diese Informationen jedes Mal als vertraulich oder als Geschäftsgeheimnis zu kennzeichnen. Fehlt eine Kennzeichnung der Informationen als vertraulich, ist UNFROSEN nicht an die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß diesem Artikel gebunden und kann diese Informationen an relevante Dritte weitergeben.
11.3. Sowohl der Käufer als auch UNFROSEN verpflichten sich, die Vertraulichkeit der übermittelten vertraulichen Informationen gemäß den in dieser Klausel festgelegten Bestimmungen zu wahren.
11.4. Weder der Käufer noch UNFROSEN dürfen zu irgendeinem Zeitpunkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei: (i) die vertraulichen Informationen anders als im Rahmen dieser AGB nutzen; und (ii) vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies geschieht im Rahmen dieser AGB und gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Klausel 11.2;
11.5. Die Geheimhaltungspflicht sowohl des Käufers als auch von UNFROSEN besteht für die gesamte Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung. Diese Ziffer 11.5 lässt den Rechtsschutz unberührt, den das Unternehmen nach geltendem Recht in Bezug auf Informationen genießt, die als Geschäftsgeheimnis gelten oder anderweitig als geistiges Eigentumsrecht geschützt sind, solange diese Informationen ein Geschäftsgeheimnis bleiben oder solange sie nach geltendem Recht als geistiges Eigentumsrecht geschützt sind.
12. EIGENTUMS- UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
12.1. Definition von geistigem Eigentum.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen, Rechte an der Aufmachung, Rechte am Geschäftswert oder Rechte zur Klage wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Geschmacksmustern, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) sowie alle sonstigen geistigen Eigentums- oder Schutzrechte, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anmeldungen und Verlängerungen oder Erweiterungen solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die derzeit oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen.
Das geistige Eigentum in Bezug auf Texte, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder andere Materialien (die „Inhalte“), die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, ist durch die Gesetze Rumäniens und anwendbare ausländische Gesetze geschützt.
12.2. Eigentum an den Inhalten der Plattform.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Inhalte, mit Ausnahme aller Inhalte, die Sie im Zusammenhang mit den Diensten bereitstellen, zusammen mit allen damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum das ausschließliche Eigentum von UNFROSEN, seinen Lizenzgebern und/oder anderen autorisierten Inhaltsanbietern sind.
12.3. Keine stillschweigenden Lizenzen.
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Ihnen keine Lizenzen oder sonstigen Rechte (sei es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig) im Rahmen der geistigen Eigentumsrechte von UNFROSEN, seinen Lizenzgebern, Lieferanten oder Dritten gewährt. Sie dürfen keine Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, die in den Diensten oder den Inhalten enthalten sind oder diesen beiliegen, entfernen, verändern, verdecken oder beeinträchtigen.
12.4. UNFROSEN-Marken.
UNFROSEN ist Inhaber von angemeldeten, eingetragenen und/oder nicht eingetragenen Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen, die in den Diensten erscheinen, einschließlich des Namens und des Logos von UNFROSEN sowie aller damit verbundenen Namen, Logos, Produkt- und Dienstleistungsnamen, Designs und Slogans. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Marken nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von UNFROSEN zu verwenden und sie nicht in einer Weise zu nutzen, die die geistigen Eigentumsrechte von UNFROSEN verletzen, verwässern oder anderweitig beeinträchtigen könnte.
12.5. Marken und Produkte Dritter – keine Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum.
Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kauf von Produkten über die Plattform dem Käufer keinerlei Rechte, Lizenzen, Genehmigungen oder Befugnisse zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung, Veröffentlichung, Änderung oder sonstigen Verwertung von geistigem Eigentum gewährt, das den Marken, Herstellern, Lieferanten oder anderen Dritten gehört, deren Produkte über die Plattform verkauft werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Logos, Markennamen, Marken, Handelsaufmachungen, Marketingmaterialien, Bilder, Produktbeschreibungen oder andere Markenelemente.
Jede Nutzung solcher geistigen Eigentumsrechte Dritter durch den Käufer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Online-Angebote, Marktplätze, soziale Medien, Websites oder Werbematerialien) bedarf der vorherigen und eigenständigen Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Käufers. UNFROSEN gewährt, unterlizenziert oder impliziert keine derartigen Rechte und übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit einer unbefugten Nutzung durch den Käufer.
12.6. Keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte.
UNFROSEN gibt keine Zusicherung oder Gewährleistung, dass der Käufer berechtigt ist, geistiges Eigentum Dritter im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf, der Werbung oder der Vermarktung der Produkte zu nutzen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Aktivitäten den geltenden Gesetzen zum geistigen Eigentum und den Rechten Dritter entsprechen.
13. VON UNFROSEN GEWÄHRTE LIZENZ
13.1. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB gewährt Ihnen UNFROSEN eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, gebührenfreie, widerrufliche, beschränkte Lizenz ohne Recht zur Unterlizenzierung zur Nutzung und zum Zugriff auf die Plattform sowie zur Ansicht aller Inhalte, auf die Sie ausschließlich für die in diesen AGB genannten Zwecke Zugriff haben.
13.2. Einschränkungen. Sofern nicht anders angegeben, unterliegen die hierin gewährten Rechte den folgenden Einschränkungen: (a) Sie dürfen die Plattform oder die Inhalte nicht lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, vertreiben, hosten oder anderweitig kommerziell verwerten; (b) Sie dürfen das Material oder die Inhalte auf unserer Plattform nicht kopieren, vervielfältigen, verbreiten, verteilen, modifizieren, anpassen, davon abgeleitete Werke erstellen, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen, streamen, ausstrahlen, erneut veröffentlichen, herunterladen, disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln, speichern, veröffentlichen oder übertragen; und (c) Sie dürfen keine Funktionen der Plattform, einschließlich Sicherheits- oder Zugriffskontrollmechanismen, ganz oder teilweise stören oder umgehen, es sei denn, dies ist in diesen AGB gestattet. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB gewährt, werden Ihnen keine Lizenzen oder Rechte stillschweigend oder anderweitig im Rahmen von geistigen Eigentumsrechten gewährt, die UNFROSEN, seinen Lizenzgebern oder anderen gehören oder von diesen kontrolliert werden. Wenn Sie die Rechte von UNFROSEN, seinen Lizenzgebern oder anderen verletzen, erlischt Ihr Recht zur Nutzung der Dienste sofort und Sie müssen nach unserer Wahl alle von Ihnen angefertigten Kopien der Materialien zurückgeben oder vernichten.
14. VON IHNEN GEWÄHRTE LIZENZ
14.1. Um die über die Plattform bereitgestellten Dienste optimal nutzen zu können, können Kunden uns Inhalte zur Verfügung stellen oder anderweitig zugänglich machen, damit wir diese im Zusammenhang mit den Diensten nutzen können. Zu diesen Zwecken gewähren Sie UNFROSEN hiermit eine weltweite, unbefristete, nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Ansicht, Vervielfältigung, Anpassung, Änderung, Verbreitung, öffentlichen Darstellung und öffentlichen Aufführung (mit allen erforderlichen Mitteln) solcher Inhalte auf, über oder mittels der Dienste und/oder im Rahmen von Werbe-, Marketing-, Öffentlichkeits- oder sonstigen Initiativen oder Veranstaltungen von UNFROSEN. UNFROSEN erhebt keinen Anspruch auf Eigentumsrechte an den Inhalten der Kunden, und keine Bestimmung dieser AGB soll Ihre Rechte zur Nutzung und Verwertung solcher Inhalte einschränken.
14.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für alle Inhalte verantwortlich sind, die Sie über die Dienste zur Verfügung stellen. Dementsprechend versichern und gewährleisten Sie, dass: (a) Sie entweder der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller dieser Inhalte sind oder über alle Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Freigaben verfügen, die erforderlich sind, um UNFROSEN die in diesen AGB vorgesehenen Rechte an diesen Inhalten zu gewähren; und (b) weder die Inhalte noch Teile davon noch Ihre Veröffentlichung, Ihr Hochladen, Ihre Veröffentlichung, Einreichung oder Übermittlung dieser Inhalte oder die Nutzung dieser Inhalte (oder Teile davon) auf, über oder mittels der Dienste und/oder Plattformen Dritter die geistigen Eigentumsrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder gegen diese verstoßen, oder verleumderisches, irreführendes oder anderweitig rechtswidriges, beleidigendes, belästigendes oder obszönes Material enthalten, oder Computerviren oder andere Malware enthalten, die in irgendeiner Weise den Betrieb der Dienste beeinträchtigen oder zu einem Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften führen könnten. Sie erklären sich damit einverstanden, keine falsche E-Mail-Adresse zu verwenden, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder uns oder Dritte anderweitig hinsichtlich der Herkunft von Beiträgen irrezuführen. Sie sind allein verantwortlich für alle von Ihnen erstellten Inhalte und deren Richtigkeit. UNFROSEN übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für Inhalte, die von Ihnen oder Dritten veröffentlicht werden, und Sie erklären sich damit einverstanden, UNFROSEN gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 oben schadlos zu halten.
15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
15.1. Die AGB und jeder Kaufvertrag zwischen UNFROSEN und dem Käufer sowie alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben, unterliegen rumänischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
15.2. Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und etwaigen Kaufverträgen zwischen UNFROSEN und dem Käufer ergeben, sind die Gerichte in Bukarest zuständig (sofern die Zuständigkeit aufgrund der Art der Streitigkeit oder des Streitwerts bei einem Gericht erster Instanz liegt – das zuständige Gericht ist das Bezirksgericht erster Instanz des 2. Bezirks), je nach Streitwert oder Art der Streitigkeit.
16. SONSTIGES
16.1. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Dienste oder jegliche Inhalte, Funktionen oder Materialien, die wir darin bereitstellen, zu ändern, auszusetzen, einzustellen oder zu beenden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung zu ändern. Wir haften nicht, wenn die Dienste aus irgendeinem Grund zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise nicht verfügbar sind. Von Zeit zu Zeit können wir den Zugang zu einigen oder allen Teilen der Dienste für bestimmte Nutzer einschränken. Sie erklären sich damit einverstanden, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Änderungen an unseren Diensten zu verfolgen. Wenn wir diese AGB ändern, werden wir Sie im Voraus schriftlich darüber informieren und die Änderung auf der Plattform veröffentlichen und/oder Ihnen eine Mitteilung über die Änderung zukommen lassen. Durch den fortgesetzten Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, an die geänderten AGB gebunden zu sein. Sollten die geänderten AGB für Sie nicht akzeptabel sein, besteht Ihr einziger Rechtsbehelf darin, die Nutzung der Dienste einzustellen.
16.2. Der Käufer erkennt ausdrücklich alle Bestimmungen dieser AGB hinsichtlich Haftungsbeschränkung, einseitiger Kündigung, Aussetzung der Leistungspflicht, Verfall von Rechten oder Fristen, Beschränkung des Anfechtungsrechts, Beschränkung der Vertragsfreiheit, stillschweigender Verlängerung, anwendbarem Recht und Gerichtsstand an und erklärt sich damit einverstanden. Der Käufer erkennt insbesondere die Nicht-Rückerstattbarkeit von Vorauszahlungen gemäß Artikel 3.1.1 an und stimmt dieser ausdrücklich zu, wobei er dies als eine ungewöhnliche, aber für das ordnungsgemäße Funktionieren des Geschäftsmodells von UNFROSEN wesentliche Geschäftsbedingung anerkennt. Folglich stimmen Sie durch die Bestätigung dieser AGB bei der Registrierung diesen AGB zu und akzeptieren ausdrücklich alle ungewöhnlichen Klauseln im Sinne der Artikel 1202–1203 RCC.
17. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN MIT EINEM PARTNER (PASTPAY)
Im Webshop unfrosen.com ist es möglich, die gekauften Waren nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Wir bieten dies mit Hilfe eines externen Finanzpartners, PastPay Europe sp. z o.o. (PastPay), über dessen Zahlungsmethode namens PastPay an.
In diesem Fall, wenn Sie an der Kasse PastPay als Zahlungsmethode auswählen und PastPay sich verpflichtet, die betreffende Transaktion zu finanzieren, kauft PastPay die vom Dienstleister an Sie ausgestellte Rechnung, erwirbt somit die Forderung des Dienstleisters gegen Sie und zahlt den Rechnungsbetrag anstelle von Ihnen an den Dienstleister. In solchen Fällen enthält die vom Dienstleister ausgestellte Rechnung bereits die spezifischen rechtlichen Merkmale des Systems sowie alle erforderlichen Informationen.
Es ist WICHTIG, dass nach der Abtretung der Rechnung Ihre Zahlungsverpflichtung bei PastPay verbleibt und die Zahlung nur auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von PastPay erfolgen kann. Sie müssen Ihrer Zahlungsverpflichtung spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung nachkommen, andernfalls wird eine Pauschalgebühr von 40 Euro erhoben.
Durch die Nutzung von PastPay stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an PastPay zu. Dies ist in erster Linie erforderlich, damit wir Ihnen die für die Gewährung und den Zahlungsvorgang notwendigen Informationen und Benachrichtigungen zusenden können.
Falls PastPay die Finanzierung der betreffenden Transaktion nicht übernimmt, steht diese Zahlungsmethode nicht zur Verfügung – natürlich haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Kauf zu tätigen; wählen Sie in einem solchen Fall bitte eine andere Zahlungsmethode.
Die Datenschutzerklärung von PastPay finden Sie unter: pastpay.com/en/legal/privacy-policy